[Job] Das Förderungsstipendium ist an das österreichische Studienförderungsgesetz
Anhang 1: https://uni-ak.at/accounts/anhang/IKKK_2026_03_04_14_44_Bewerbungsfrist_F__rderstip_2026S.pdf
Anhang 2: https://uni-ak.at/accounts/anhang/IKKK_2026_03_04_14_44_Ausschreibung_Foerderstip_2026S.pdf
Das Förderungsstipendium ist an das österreichische Studienförderungsgesetz
(§ 4 StudFG) gebunden, daher dürfen sich Studierende mit österr. Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR inkl. Schweiz)
o d e r gleichgestellte Staatsbürger*innen aus Drittstaaten (mit Karte „Daueraufenthalt EU“) ab dem 3. ordentlichen Semester bewerben.
Voraussetzungen und Nachweise für die Gleichstellung von EWR-Bürger/innen, Drittstaatsangehörigen, Staatenlosen und Konventionsflüchtlingen
mit österreichischen Staatsbürgern/innen gemäß § 4 Studienförderungsgesetz können hier nachgelesen werden bzw. wird das Informationsblatt dazu auch im Mailanhang übermittelt:
https://studien.homepage.uni-ak.ac.at/download/Information_BMBWF_Gleichstellung.pdf
(Das Dokument über die Gleichstellung ist vom Ministerium nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt worden.)
Es muss die Studienzeit des jeweiligen Bachelor- oder Masterstudiums anhand des Curriculums plus ein Toleranzsemester eingehalten werden.
Diplomstudien sind in zwei Studienabschnitte gegliedert – es muss die Studienzeit des jeweiligen Studienabschnittes lt. Curriculum plus
ein Toleranzsemester eingehalten werden.
Der Stipendienantrag sowie der Ausschreibungstext sind online auf der Webseite der „Angewandten“ abrufbar.
Förderungsstipendium (Projektförderung für z.B. Abschluss-/Diplomarbeiten)
https://www.dieangewandte.at/leistungs_foerderungsstipendium?bs-tab-active=2
Die Bewerbungsfrist läuft ab Montag, 09. März 2026 / 11:00 Uhr vormittags und endet am Mittwoch, 25. März 2026 / 11:00 Uhr mittags!
Alle Unterlagen müssen per Mail als PDF-Dateien vollständig und fristgerecht übermittelt werden.
Beste Grüße
Best regards
ADir. Sandra Reiss
stellvertr. Leiterin Studienangelegenheiten
Deputy Head of Student Affairs
für den Bereich Studienangelegenheiten
for the Office of Student Affairs
T +43 1 711 33 2068
dieangewandte.at/studium
Oskar-Kokoschka-Platz 2
1010 Wien / Austria
Wichtiger Hinweis: Bei den in dieser E-Mail enthaltenen Auskünften und Informationen (einschließlich aller Anhänge) handelt es sich um eine unverbindliche Einschätzung. Sie begründen keinen Rechtsanspruch.
Important note: The information and advice contained in this e-mail (including all attachments) constitutes a non-binding assessment and does not establish any legal claim.